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Aktionär

Geschrieben von Alex Engel | 8.5.2023
Inhaltsverzeichnis

 

Was ist ein Aktionär?

Aktionäre sind Inhaber von Anteilen an einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KGaA) oder Societas Europaea (SE). Diese haben in der Regel Stimmrechte und ein Mitspracherecht in der Hauptversammlung eines Unternehmens. Hierbei können Einzelpersonen oder Fondsgesellschaften über Beschlüsse mit abstimmen. Dadurch kann manchmal die langfristige Strategie und das Tagesgeschäft eines Unternehmens in bestimmte Richtungen gelenkt werden. Prinzipiell aber regelt das deutsche Aktiengesetz (AktG) alle Rechte und Pflichten der Aktionäre auf der Grundlage des absoluten Gleichheitsgrundsatzes.

 

Was sind die Pflichten eines Aktionärs?

Aktionäre gehen mit dem Aktienkauf verschiedene Verpflichtungen ein. Die Aktionäre sind verpflichtet, an die Aktiengesellschaft einen Betrag zu zahlen, der den satzungsgemäßen Nennwert der Aktien oder einen höheren Ausgabebetrag nicht übersteigt. Darüber hinaus können sie nach der Satzung der Gesellschaft zur Leistung von Sacheinlagen verpflichtet sein. Ein Aktionär haftet dagegen nur dann für die Schulden der Gesellschaft, wenn er seine Einlage zurückerhält.

Eine der wichtigsten Pflichten der Gesellschafter ist die Treuepflicht. Die Aktionäre müssen die Interessen der Gesellschaft berücksichtigen und dürfen sich nicht auf deren Kosten bereichern. Aus der Satzung der AG können sich weitere Pflichten ergeben. So kann zum Beispiel eine Haltefrist festgelegt werden, während der die Aktien nicht verkauft werden dürfen.

 

Was sind die Rechte eines Aktionärs?

Als Aktieninhaber hat jeder Aktionär Anspruch auf einen seiner Beteiligung entsprechenden Gewinnanteil, d.h. eine Dividende. Bei der Auflösung der Aktiengesellschaft hat dieser einen Anspruch auf den seinem Anteil entsprechenden Liquidationserlös. Zudem hat der Aktionär ein Informationsrecht und vor allem ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Des Weiteren hat er das Recht, Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten, und unter bestimmten Umständen bestimmte Minderheitenrechte, mit deren Hilfe z. B. eine bestimmte Anzahl von Aktionären eine außerordentliche Hauptversammlung erzwingen kann. Im Allgemeinen haben die Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien oder bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ein sogenanntes Bezugsrecht.